Wir nehmen modisch aktuelle, gepflegte Markenware der Saison in Kommission.
Sie erhalten 50% des Nettoverkaufserlöses.
Der Eigentümer ist einverstanden, dass im Laufe der Kommissionszeit Preisreduzierungen im Ermessen von JUPP & JULE vorgenommen werden.
Die Kommissionszeit endet mit dem vereinbarten Abholtermin. Der Eigentümer ist verpflichtet, nicht verkaufte Ware spätestens zum Abholtermin rauszusuchen und abzuholen. Es steht JUPP & JULE frei, nicht fristgemäß abgeholte Ware karitativen Zwecken zu spenden. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht nicht.